Im Prozess um einen schweren Fall von Kindesmisshandlung in Wila hat der Verteidiger des Hauptangeklagten vor dem Zürcher Geschworengericht auf Freispruch plädiert. Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Freiheitsentzug und Verwahrung.
(sda) Im Prozess um den Fall der Kindesmisshandlung mit Todesfolgen hat die Verteidigung vor dem Zürcher Geschworengericht auf Freispruch plädiert.
Der Vorwurf der schweren Körperverletzung sei nicht erwiesen, sagte der Verteidiger des Hauptangeklagten in seinem Plädoyer. Nicht nachgewiesen sei zudem, dass das überlebende Kind bleibende Schäden davontrage. Er machte zudem geltend, bei seinem Mandanten bestehe keine Rückfallgefahr. Er stehe ohnehin unter scharfer Beobachtung der Behörden.
In einem Eventualantrag beantragte die Verteidigung allenfalls eine Verurteilung wegen fahrlässiger Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Angemessen dafür sei eine Freiheitstrafe von 20 Monaten bedingt bei einer Probezeit von 3 Jahren.
Staatsanwalt fordert 12 Jahre Freiheitsentzug
Der Staatsanwalt fordert für den Hauptangeklagten - einen 44- jährigen Briten - 12 Jahre Freiheitsentzug und Verwahrung. Für die mitangeklagte 62-jährige Schweizerin beantragt er 8 Jahre Feiheitsentzug, aber keine Verwahrung.
Beide sind laut Ankläger der mehrfachen schweren Körperverletzung schuldig zu sprechen. Das Verschulden der beiden Angeklagten wiege «sehr, sehr schwer», sagte Staatsanwalt Ulrich Weder.
Die beiden Angeklagte sollen mit Foltermethoden zwei kleine Mädchen aufgezogen haben. Eines der Kinder überlebte die Grausamkeiten nicht. Es starb im Mai 2006 fünfjährig im Kinderspital.
Der Tod war durch heftiges Schütteln von einer dritten Angeklagten verursacht worden. Die 26-Jährige hat sich im nächsten Jahr wegen vorsätzlicher Tötung zu verantworten. Das Trio lebte in einer sektenähnlichen Gemeinschaft im Zürcher Oberland.