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 Die KAS Rhein Berg - boah was bin ich sauer

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BeitragThema: Die KAS Rhein Berg - boah was bin ich sauer   Die KAS Rhein Berg - boah was bin ich sauer EmptyMo Dez 21, 2009 3:05 pm

Der Bericht aus dem Leben: Ich gegen die KAS Rhein-Berg

Aus aktuellem Anlass veröffentlíche ich hier mal den Schriftverkehr und wünsche Euch, dass Ihr sowas nicht erleben müsst!
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BeitragThema: Meine erste Mail   Die KAS Rhein Berg - boah was bin ich sauer EmptyMo Dez 21, 2009 3:06 pm

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich nun schon längere Zeit mit großer Verwunderung mit ansehe, wie die KAS Rhein-Berg teilweise mit ihren Kunden umgeht, durfe ich nun bei einem Termin am 01.12.2009 live miterleben, wie unprofessionell, menschenverachtend und unfähig manche Sachbearbeiter(innen) sind.

Bereits in den vergangenen Jahren hat es sich gezeigt, dass man als Kunde der KAS über sämtliche Möglichkeiten der Förderung der Arbeitsaufnahme informiert sein muss, um diese einzufordern. Freiwillige Informationen gibt es auf diesem Gebiet nur extrem selten bis gar nicht. Zum Beispiel hatte eine ehemalige Sachbearbeiterin jahrelang nicht darauf hingewiesen, dass eine pauschalierte Erstattung von Bewerbungskosten möglich sei, auch auf Vermittlungsgutscheine - eine Maßnahme, die die mögliche Arbeitsaufnahme sehr erleichtern würde - wurde zu keiner Zeit hingewiesen. Die Aufnahme in die Onlinekartei der Arbeitssuchenden geschah bis heute nicht, und das trotz langjähriger Arbeitslosigkeit und HARTZ IV Bezug.

Ich war am 01.12.2009 als Begleitung einer 59-jährigen HARTZ IV Empfängerin bei einem Termin anwesend, zu dem die zuständige Sachbearbeiterin eingeladen hatte.

Bereits zum 03.11.2009 wurde eine Einladung ausgesprochen, die Sachbearbeiterin, Frau Mercan, war jedoch wegen einer angeblich kurzfristig angesetzten Schulung nicht im Hause. Eine Absage des Termins im Vorfeld per Telefon oder E-Mail erfolgte nicht (diese Daten liegen der KAS vor), das Schreiben mit der Absage des Termines erreichte die Kundin am 04.11.2009 - also nach dem eigentlichen Termin. Dies ist grundsätzlich schon ärgerlich genug, da unnötige Fahrtkosten angefallen sind, welche natürlich nicht von der KAS erstattet werden.

Zum Termin am 01.12.2009 bei Frau Mercan wurden unter anderem der Lebenslauf, Zeugniskopien (beides liegt der KAS schon lange vor), Kopien von Bewerbungsschreiben und Kontoauszüge der letzten drei Monate angefordert.

Zur großen Verwunderung wurde die Kundin darüber informiert, dass Sie ja der sogenannten und meines Wissens gar nicht mehr existenten 58er Regelung zugestimmt habe. Stellt sich die Frage, aus welchem Grund, die KAS eine Einladung an jemanden verschickt, wenn dieser nach Aussage der Sachbearbeiterin durch Zustimmung zu dieser Regelung "bis 2015 nicht mehr vom Amt belästigt werde".
Auf die Bemerkung, dass dieser Regelung zu keiner Zeit zugestimmt wurde, war das Thema ganz schnell erledigt.

Frau Mercan began damit, angeblich bei einer Systemumstellung verlorengegangene Schuldaten aus der Grundschulzeit (ich darf daran erinnern, dass die Kundin 59 Jahre alt ist und sich somit absolut niemand mehr dafür interessiert, welche Grundschule sie besucht hat) zu vervollständigen. Anschließend wurde darüber debattiert, was denn wohl ein Volksschulabschluß sei. Eine Information, die ich bei Sachbearbeitern im Bereich der Arbeitsvermittlung als gegeben vorausgesetzt hatte - wohl ein grober Irrtum.

Der Kundin wurde daraufhin ein "Fragebogen" ausgehändigt" auf dem sie ihre Sozialkompetenz beurteilen sollte, indem sie 5 der vorgegebenen Punkte ankreuzt. Dies sollte nach Aussage von Frau Mercan den eventuellen Arbeitgebern bei der Auswahl behilflich sein. Grundsätzlich eine nicht schlechte Aktion, wenn denn zuvor überhaupt ein Profil für die interessierten Unternehmen angelegt worden wäre, was aber zu keiner Zeit geschah, das Fachwissen wurde nicht abgefragt. Das Onlineprofil ist bis heute nicht erstellt - und wenn ohne Wissen und Mitarbeit der Kundin.

Nach diesen beiden Punkten war für Frau Mercan der Termin erledigt und sie frug nach, ob von Seiten der Kundin noch Fragen seien. Es zeigte sich ein recht verdutztes Gesicht, als die Kundin ihren eigenen Fragenkatalog begann abzuarbeiten.

Zum Thema Kontoauszüge kam die lapidare Antwort, dass sie damit nichts anfangen könne, da sie nur für die Arbeitsvermittlung zuständig sei, diese seien für die Leistungsabteilung, man solle doch an der Kundentheke eine Nummer ziehen und sich einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter geben lassen - warum wurden die Kontoauszüge dann von Frau Mercan angefordert?

Die Kundin sprach den am 05.05.2009 persönlich in den Briefkasten der KAS im 2. Stock des Gebäudes eingeworfenen Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten an. Bei Durchsicht der Akte murmelte Frau Mercan vor sich hin, dass ein Schreiben dazu vorliege, der Antrag jedoch nicht, und dass auch die vorhergehende Sachbearbeiterin diese Möglichkeit gar nicht im System eingepflegt habe, somit eine Zahlung nicht möglich sei. Eine HARTZ IV Empfängerin bekommt also keinerlei Bewerbungskostenerstattung, weil die KAS den Antrag "verschusselt" und eine Sachbearbeiterin - in dem Falle Frau Fürstenberg - ihren Job nicht richtig erledigt? Es stellte sich auf Nachfragen heraus, dass mindestens ein Schreiben, in dem die Kundin unter anderem nachfragt, wie denn der Stand der Dinge im Bezug auf die Bewerbungskosten sei, vorliegt. Auf die Frage, aus welchem Grund denn keine Reaktion erfolgte, teilte Frau Mercan mit, dass sie den Antrag nicht vorliegen habe, und deshalb auch nicht eingesehen hat, zu reagieren. Eine Zahlung lehnte sie weiterhin kategorisch ab, weil das Vermittlungsbudget von ihrer Vorgängerin nicht im System hinterlegt wurde.

Als nächstes wurde Frau Mercan gefragt, aus welchem Grunde denn noch kein Vermittlungsgutschein für die Kundin ausgegeben wurde. Frau Mercan bemerkte hierzu, dass die Kunden sich schon mit Eigeninitiative ans Werk machen müssen um herauszufinden was ihnen zustehe. Nanu? Ein Studium der Sozialgesetzbücher incl. Ausführungshinweisen? Trotz des recht deutlichen Nachfragens gab es den Vermittlungsgutschein nicht sofort. Diesen würde sie per Post schicken. Eine Info, dass es für Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitslose auch Wiedereingliederungshilfen gibt, gab es nicht.

Anschließend ging es um das Thema "Arbeitsfühigkeit" der Kundin. Die Kundin gab an, dass sie sich sowohl auf Vollzeit-, als auch auf Teilzeitstellen bewerbe, eine Vollzeitanstellung aber bevorzuge. Auf die Frage von Frau Mercan, ob es eine gesundheitliche Einschränkung gebe, welche es verhindern könne, dass eine Vollzeitstelle ausgeübt werden könne, teilte die Kundin mit, dass sie sich zur Zeit dreimal die Woche in einer Psychotherapeutischen Behandlung befinde, die Termine bei Arbeitsaufnahme aber umgehend an die Arbeitszeit angepasst werden würden.

Hier wurde Frau Mercan hellwach. Die Kundin müsse umgehend dem Medizinischen Dienst vorgestellt werden! Hoppla, warum denn dieses? Zum einen liegen der KAS bereits mehrere Gutachten (von Hernn Dr. Zunzer und vom psychiatrischen Dienst der ARGE) vor, zum anderen hatte die Kundin doch betont, dass sie zu 100% einsatzfähig sei. Die Gutachten seien nicht in der Akte (wir hatten mehrfach darauf hingewiesen, dass die Akte garantiert nicht vollständig, weil viel zu dünn, sei), aus diesem Gund bräuchte sie neue. Die Kundin wies darauf hin, dass sie nicht gewillt wäre schon wieder einem völlig fremden Therapeuten ihre komplette Lebensgeschichte zu erzählen und bestand erneut darauf, dass sie zu 100% einsatzfähig sei.

Frau Mercan stellte fest, dass man auch ein Kind einiges fragen könne, man sich aber nicht auf die Antwort verlassen könne. Nach dieser Unterstellung und Beleidigung durch Frau Mercan nahm das Gespräch eine nicht sehr angenehme Wendung. Zutiefst getroffen von der Tatsache, dass man sie als Kind und Lügnerin darzustellen versucht, verließ die Kundin den Raum.

Auf meine - zugegeben bestimmt nicht in freundlichem Tonfall angebrachte - Bemerkung, dass dies wohl das allerletzte sei, wurde es laut zwischen Frau Mercan und mir, ich stellte mehrmals die Frage was denn nun mit der Onlinekartei und den sonstigen Hilfen im Bezug auf die Arbeitsaufnahme sei, wobei sowohl Frau Mercan und im Gegenzug auch ich nicht unbedingt leiser wurden. Schlußendlich verwies mich Frau Mercan des Raumes, weil ich nicht ihr Kunde sei. Da sie damit grundsätzlich Recht hat, habe ich den Raum verlassen.

Für mich war es bereits vor Jahren ein Unding, dass das damalige Sozialamt der Kundin jegliche Arbeit untersagte, als sie wegen ausbleibendem Unterhalt ihres Exmannes und schlechter Zahlungsmoral der Kunden des sehr erfolgreichen Schreibbüros um kurzfristige Unterstützung bat. Nicht verstanden habe ich es, als ich selber vor Jahren Hilfe benötigte, dass ich diese zurückzahlen musste, weil ich deutlich gesagt habe, dass ich arbeiten möchte und Arbeit finden werde (so lautete seinerzeit die Begründung des Sachbearbeiters).

Dass heutzutage bei der KAS Rhein-Berg zum einen aktiv verhindert wird, dass die Kunden die ihnen zustehenden Leistungen erhalten um wieder in Arbeit zu kommen und zum anderen die Kunden auch noch mit unwissenden und unmündigen Kindern verglichen werden, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Ich bitte Sie einerseits der Angelegenheit nachzugehen und andererseits um eine Stellungnahme, ob dieses Vorgehen so gewollt ist.

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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BeitragThema: Die Antwort der KAS   Die KAS Rhein Berg - boah was bin ich sauer EmptyMo Dez 21, 2009 3:07 pm

Sehr geehrter Herr Kobsda-Brunne,
mit Ihrer E-Mail vom 02. Dezember 2009 beschweren Sie sich bei einem weiten Adressatenfeld über
den Umgang der K-A-S Rhein-Berg mit ihren Kunden. Diese E-Mail ist bei uns über unser virtuelles
Postfach nicht eingegangen, wurde uns aber von verschiedenen Stellen zugeleitet.
Sie führen an, dass Sie als Begleitung an einem Kundengespräch bei der K-A-S Rhein-Berg teilge-
nommen haben. Aufgrund Ihrer Informationen über die Kundin konnten wir nachvollziehen, auf wel-
che Person sich Ihre Beschwerde bezieht.
Da uns kein Einverständnis der Kundin vorliegt und wir daher zum Schutz unserer Kunden dem Da-
tenschutz unterliegen, werden wir zur Klärung der Sachlage diese über Ihre Beschwerde sowie über
unsere Erläuterungen hierzu informieren und ihr ein Gespräch anbieten, um den Sachverhalt weiter
zu erörtern und offene Fragen zu klären. Sie wird somit eine entsprechende Stellungnahme erhalten.


Ihrem Wunsch, der Angelegenheit nachzugehen, wird demnach entsprochen.
Ihnen können wir in dieser Angelegenheit daher keine persönlichen Informationen über die Kundin
und damit auch keine umfassende Stellungnahme über die Fallbearbeitung zukommen lassen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Zu Ihrem Wunsch zu der Vorgehensweise der K-A-S Rhein-Berg Stellung zu beziehen, möchten wir
aufgrund der o. g. datenschutzrechtlichen Vorgaben, grundsätzlich die Vorgaben des SGB II und die
Arbeitsweise der K-A-S Rhein-Berg darlegen.
So führen Sie in der Beschwerde Ihr Unverständnis darüber an, dass Schuldaten vervollständigt wer-
den, ebenso das Unverständnis über die Abfrage der Sozialkompetenzen.
Aufgrund einer bundesweiten Umstellung des EDV-Systems zur Verbesserung der Vermittlungsar-
beit, werden Daten in der nun neuen Version nicht mehr so dargestellt und daher sind einige Nach-
träge erforderlich. Für die Vermittlung der Kunden in Arbeit ist es von großer Bedeutung, dass alle im
Verfahren als erforderlich definierten Daten vollständig vorliegen, da diese notwendig sind, um auto-
matische Abgleiche zwischen Stellenangeboten und Bewerberprofilen DV-gestützt vornehmen zu
können. Dies gilt u. a. für den Schulabschluss. Ziel ist es hier entsprechend des Bewerberprofils pas-
sende Stellenangebote zu ermitteln.
Der Fragebogen zur Sozialkompetenz ist ein ebenfalls standardisierter Bestandteil, der für das Ver-
fahren notwendig ist und ebenso dem Abgleich dient.
Über dieses Verfahren werden automatisch die entsprechenden Einträge in der Jobbörse (Onlinekar-
tei) vorgenommen bzw. korrigiert.
Bei vorhergehender Abstimmung mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft können Kosten für Be-
werbungen grundsätzlich erstattet werden. Diese Kosten können je nach Absprache mit der Vermitt-
lungsfachkraft pauschal oder in tatsächlicher Höhe erstattet werden. In beiden Fällen sind Nachweise
(Anschreiben oder Schriftverkehr mit potentiellen Arbeitgebern – z. B. Absagen) vorzulegen.
Sie führen an, dass die sogenannte 58er-Regelung bei dem Termin angesprochen wurde.
Wenn sich Zuständigkeiten bei der Sachbearbeitung der Kunden ändern, ist es sinnvoll, dass der
Mitarbeiter, der die Zuständigkeit übernommen hat, verschiedene mögliche Regelungen anspricht, die
unter Umständen in der Vergangenheit getroffen worden sein könnten.
Es ist in soweit in jedem Einzelfall zu klären, ob der Hilfeempfänger seinerseits aktiv arbeitsuchend
und eine vermittlerische Unterstützung angezeigt ist.
Bezüglich Ihrer Anfrage zur Einschaltung zusätzlicher Dienste, ist die Einschaltung z. B. des psycho-
logischen Dienstes als Instrument zu verstehen, um die Vermittlung passgenau auf die Bedarfe der
Kunden auszurichten. Der psychologische Dienst dient z. B. der Klärung von Interessen und dem
Leistungsvermögen der Person sowie von individuellen Problemlagen unter einem diagnostischen
Gesichtspunkt mit Hilfe psychologischer Gespräche, psychologischer Testverfahren und anderer Me-
thoden.
Ein Gutachten unterstützt z.B. bei

der genaueren Klärung der individuellen Lage des Kunden

der individuellen Feststellung der Eignung für einen Beruf, einen Arbeitsplatz, ein Studium
oder eine Qualifizierung

der Fundierung und Absicherung des weiteren Vorgehens bei der Integration.
Ähnlich verhält es sich beim medizinischen Dienst.
Je aktueller diese Gutachten sind, umso besser kann hier auf die Persönlichkeit des Kunden einge-
gangen und die Vermittlungsarbeit entsprechend danach ausgerichtet werden. Je nach Situation und
Veränderung verlieren ältere Gutachten hier ihre Aktualität.
-3-
-3-
Die K-A-S Rhein–Berg setzt diese Möglichkeiten und Vorgehensweisen ein, um die Arbeit mit den
Kunden und damit auch die Vermittlungsarbeit möglichst passgenau auf den Kunden auszurichten
und im Sinne des Kunden durch Arbeitsaufnahme die Hilfebedürftigkeit abzumildern bzw. bestmöglich
zu beenden.
Die Betreuung der Kunden der K-A-S Rhein-Berg erstreckt sich organisatorisch auf zwei Bereiche,
den Bereich „Beratung und Integration“ sowie den Bereich der „Materiellen Leistung“. Beide Bereiche
fordern getrennt voneinander notwendige Unterlagen an. Unterlagen wie z. B. Kontoauszüge sind für
die Bearbeitung im Bereich „Materielle Leistung“ notwendig und werden entsprechend von den Mitar-
beitern dieses Bereiches angefordert.
Dieses Antwortschreiben werden wir dem Adressatenkreis, an den Sie Ihre Beschwerde gerichtet
haben, zur Kenntnis geben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Schulte
Geschäftsführer
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BeitragThema: Meine Reaktion   Die KAS Rhein Berg - boah was bin ich sauer EmptyMo Dez 21, 2009 3:08 pm

Sehr geehrter Herr Schulte,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 18.12.2009, welches mich am heutigen Tage per E-Mail erreichte und worauf ich nachfolgend Stellung nehme.

Es tut mir leid, dass Sie meine ursprüngliche Beschwerde nicht direkt erreicht hat, diese wurde jedoch - wie man dem ursprünglichen Header der E-Mail entnehmen kann - an die auf der Homepage der KAS angegebene E-Mail-Adresse (KAS@arge-sgb2.de) versendet. Da diese E-Mail-Adresse unter den Kontaktdaten für die KAS-Rhein-Berg Geschäftsstelle Bergisch Gladbach angegeben ist, bin ich davon ausgegangen, dass die KAS Rhein-Berg über diese auch erreichbar ist. Eventuell sollte einmal ermittelt werden, wo in Ihrem Hause diese E-Mails eintreffen!

Ich versichere Ihnen, dass ich von der Kundin bevollmächtigt wurde, jeglichen zu den von mir genannten Sachverhalten gehörenden Punkt mit Ihnen direkt zu besprechen, nehme aber auch gerne die Gelegenheit wahr, dieses im angekündigten Gespräch im Beisein der Kundin persönlich zu tun. Es wäre allerdings auch wünschenswert, wenn der Schutz Ihrer Kunden sich nicht ausschließlich auf den Datenschutz, sondern auch auf das Verhalten der Sachbearbeiter/innen den Kunden gegenüber beziehen würde. Ausserdem weise ich darauf hin, dass ich keinerlei Einzelheiten erfragt hatte, sondern eine Stellungnahme zum Verhalten erwartet hatte. Dass ich eine sachliche Belehrung über bestimmte - mir bekannte - Abläufe in Ihrem Hause erhalte, damit hatte ich nicht gerechnet!

Ihre Argumentation bezüglich der Schuldaten entledigt sich meines Erachtens jeglicher Logik. Aus EDV-technischer Sicht ist es durchaus möglich, dass bei einer Umstellung der Software alle vorhandenen Daten korrekt mit übernommen werden. Bei der KAS handelt es sich meines Erachtens nicht um ein Kleinunternehmen, welches einfach blauäugig eine neue Software einsetzt, frei nach dem Motto "Wird schon passen". Wenn das neue EDV-System "zur Verbesserung der Vermittlungsarbeit" dient, betrachte ich das Ziel als vollends verfehlt, wenn jeder Kunde erst zu einem Termin bei einem Sachbearbeiter / einer Sachbearbeiterin erscheinen muss, um lange vorhandene Daten abzufragen, zumal Zeugnisse und Lebenslauf der KAS bereits seit Jahren vorliegen. Der Einsatz von Datenerfassungskräften wäre - wenn das neue EDV-System schon nicht dazu in der Lage ist die Datensätze vollständig und korrekt zu übernehmen - ein sinnvoller und wesentlich günstigerer Ansatzpunkt gewesen.

Nur am Rande erwähne ich, dass die Einspielung eines neuen EDV-Systemes mit einem solchen Mangel sowohl den Lieferanten als auch den Kunden in der freien Wirtschaft in sehr große Probleme gebracht hätte.

Für Ihre sachlichen Ausführungen zum Fragebogen der Sozialkompetenz bedanke ich mich, es war mir aber durchaus klar, zu welchem Zwecke diese Abfrage diente. Da ich ausser der in diesem Fall betroffenen Kundin auch eine andere Kundin zur KAS-Rhein-Berg begleitet habe, ist mir die Vorgehensweise für die Aufnahme der Daten für den DV-gestützten Abgleich zwischen Stellenangeboten und Bewerberprofilen durchaus bekannt. Es werden üblicherweise jedoch nicht nur Daten der Sozialkompetenz abgefragt, sondern auch Daten im Bereich des Fachwissen wie Fremdsprachen, Softwarekenntnisse, etc.

Hinzu kommt, dass man als Kunde der KAS auch Zugang zu den eigenen Daten bekommt. Ebenso wird abgefragt, in welcher Vollständigkeit die Daten (insbesondere Kontaktdaten) in der Onlinedatenbank veröffentlicht werden dürfen. All dies ist nicht geschehen, es wurden ausschließlich die Sozialkompetenzen abgefragt. Ein Eintrag in der Onlinekartei kann also wegen der Masse der immer noch fehlenden Daten gar nicht beabsichtigt sein bzw. ein eventuell erfolgter Eintrag ist unvollständig oder falsch.

Nur der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass der am 01.12.2009 zugesagte Vermittlungsgutschein bis heute nicht eingetroffen ist. Auch hieraus lässt sich schließen, dass die Unterstützung einer erfolgreiche Vermittlung wohl nicht beabsichtigt ist, zumal eine "Eingliederungsvereinbarung" vor ca. 1 Jahr geschlossen wurde, in der bereits zugesagt wurde, dass eine Erfassung der Daten für die Onlinekartei erfolgen wird.

Ihrer Stellungnahme entnehme ich, dass Sie das Verhalten Ihrer Mitarbeiterin im Bezug auf die Bewerbungskosten unterstützen. Die pauschalierte Erstattung der Bewerbungskosten wurde mit der ehemaligen Sachbearbeiterin - Frau Fürstenberg - in meinem Beisein abgestimmt, der Abrechnungsbogen wurde ausgehändigt. Dieser wurde vollständig ausgefüllt und natürlich mit Kopien der Anschreiben versehen in den Briefkasten der KAS im 2. Stock des Gebäudes eingeworfen. Da nach einer langen Weile keinerlei Reaktion erfolgte, wurde durch die Kundin schriftlich nachgefragt, das Schreiben war beim Termin am 01.12.2009 in der Akte vorhanden, es erfolgte wieder keinerlei Reaktion der KAS. Dass man sich auf Seiten der KAS nun auf den Standpunkt stellt: Wieso sollten wir auf die Nachfrage reagieren? Wir hatten ja den Antrag nicht vorliegen! (so ähnlich hat es Frau Mercan formuliert) kann ich absolut nicht nachvollziehen. Es kann wohl nicht rechtens sein, dass Unzulänglichkeiten in den Abläufen in Ihrem Hause den Kunden angelastet werden.

Die Ausführungen zur 58er Regelung Ihrerseits sind - was meine E-Mail vom 02.12.2009 angeht - absolut unzureichend. Wie ich bereits ausgeführt habe, wurde nicht abgefragt, ob eine Vereinbarung bezüglich der 58er Regelung getroffen wurde, sondern festgestellt, dass ja eine Vereinbarung getroffen wurde und angeblich in der EDV hinterlegt sei. Auf den Einspruch der Kundin, dass sie diese Vereinbarung zu keinem Zeitpunkt unterschrieben habe und die Frage, wann denn diese Vereinbarung getroffen worden sein solle, erfolgte keinerlei Reaktion, Frau Mercan bemühte sich schnell das Thema zu wechseln. Wenn denn diese Information in dieser Form vorgelegen hat, stellt sich immer noch die Frage, aus welchem Grund eine Einladung der Kundin stattgefunden hat. Im Bezug auf die von Ihnen dargelegte Abfrage verweise ich auf meine Ausführungen zur Umstellung des EDV-Systems.

Ganz offensichtlich haben Sie meine Ausführungen zum psychologischen bzw. medizinischen Dienst missverstanden. Es handelte sich NICHT um eine Anfrage mit der Bitte um Erklärung, wozu diese Dienste existieren! Ich hatte mein Unverständnis darüber dargelegt, warum eine Kundin, welche von sich sagt, sie sei zu 100% Einsatzfähig zum einen dem psychologischen Dienst vorgestellt werden soll - ein solches Vorgehen kann ich durchaus nachvollziehen, um zu überprüfen ob die Aussage über eine eingeschränkte Einsatzfähigkeit der Wahrheit entspricht. Zum anderen ging es um den Vergleich den Frau Mercan anstellte! Die Aussage einer 59 jährigen Frau mit der eines Kindes zu vergleichen ist eine absolute Frechheit.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass Ihre Antwort auf meine E-Mail vom 02.12.2009 in keinster Weise irgendeine der aufgeworfenen Fragen beantwortet. Es handelt sich vielmehr um eine Abhandlung über bestimmte Abläufe in Ihrem Hause und ist somit für mich absolut nicht zufriedenstellend.

Ich gehe davon aus, dass Sie diese E-Mail auf recht direktem Wege erreichen wird.

Hochachtungsvoll

Sven Kobsda-Brunne
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BeitragThema: Re: Die KAS Rhein Berg - boah was bin ich sauer   Die KAS Rhein Berg - boah was bin ich sauer EmptyMo Dez 21, 2009 4:28 pm

ich kann dir gerne die nummer von meinem bruder geben der is staatsanwalt in berlin der kann dir wenn du ihn den ganzen fall schilderst supern tipps geben .diese ämter sind doch nimmer zurechnungsfähig ,kenn ich alles bin ja auch harz 4 empfängerin 😢 😢 sowas mahct mich echt wütend wie die ämter mit einem umspringen :aua:-: :aua:-: :aua:-:
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BeitragThema: Re: Die KAS Rhein Berg - boah was bin ich sauer   Die KAS Rhein Berg - boah was bin ich sauer EmptyMo Dez 21, 2009 6:42 pm

Ja, zu gegebener Zeit komme ich da gerne nochmal drauf zurück. Noch gibt es für so harte Geschütze keinen Grund - aber schon mal danke für das Angebot.

Ich freu mich halt nur insgeheim: Falls ich bis Mai 2010 keinen neuen Job habe, bekomme ich die gleiche Sachbearbeiterin - grins - ich glaub das wird lustig, weil die Sache hier für mich erst erledigt ist, wenn ich zufrieden bin.
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BeitragThema: Re: Die KAS Rhein Berg - boah was bin ich sauer   Die KAS Rhein Berg - boah was bin ich sauer EmptyMo Dez 21, 2009 6:55 pm

oje die wird ne freude haben dich wiederzusehen :D :D mach die olle fertig :D :D
freut mich wenn du das angebot annnimmst :engel: kopf hoch hoffentlich haste bald arbeit
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