Definitionen
In der soziologischen bzw. kriminologischen Forschung werden unterschiedliche Definitionen von häuslicher Gewalt verwendet. So beinhalten juristische Definitionen meist nur die reinen Straftatbestände, während in vielen soziologischen bzw. psychologischen Definitionen die Motivation des Täters ebenfalls mit einbezogen wird.
So definiert die Juristin M. Schwander [1] häusliche Gewalt folgendermaßen: „Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen“, während die Juristin A. Büchler [2] „jede Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität einer Person, die unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird“ als solche betrachtet.
Die meisten empirischen Untersuchungen (außer den Untersuchungen nach der CTS-Methode) unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Arten von Gewalt. Einerseits gewalttätiges, auf die Situation bezogenes Konfliktverhalten und andererseits wiederholte, systematische Gewaltanwendung, die eine der Parteien in eine hierarchisch schwächere Position versetzt. In dieser Perspektive wird die einmalige Eskalation eines Streits zwischen zwei ansonsten gleich starken Personen zu Handgreiflichkeiten nicht als häusliche Gewalt betrachtet.
Neben den aggressiven Handlungen eines oder beider Beteiligten wird häusliche Gewalt also auch von folgenden Faktoren bestimmt:
Es besteht eine emotionale Bindung zwischen Täter und Opfer, welche auch mit einer räumlichen Trennung vorerst nicht beendet ist.
Die Gewalt wird in der Wohnung, im gemeinsamen Haushalt, d.h. im privaten Raum ausgeübt. Diese Tatsache hat Konsequenzen für das Sicherheitsgefühl des Opfers.
Die körperliche und/oder die psychische Integrität des Opfers wird durch die aggressive Handlung wiederholt verletzt.
Der Täter nutzt ein existierendes Machtgefälle zu seinem Opfer aus oder schafft ein solches, um es anschließend auszunutzen.
Formen häuslicher Gewalt
Je nach verwendeter Definition äußert sich häusliche Gewalt nicht nur in körperlichen Übergriffen, sondern auch in subtileren Gewaltformen. In der soziologischen und sozialpsychologischen Forschung wird unterschieden zwischen körperlicher Gewalt (Schlagen, Stoßen, Schütteln, Beißen, Würgen, mit Gegenständen werfen, andere tätliche Angriffe usw.), sexueller Gewalt (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Zwang zur Prostitution usw.), psychischer Gewalt (Drohungen, Nötigung, Nachstellen, Freiheitsberaubung, aber auch weniger bedrohliche Gewaltformen wie Beschimpfung, Bevormundung, Demütigung, Einschüchterung, emotionale Manipulation, Verbote, Kontrolle und Bespitzelung von Sozialkontakten usw.) und sozial interaktiver Gewalt (Verbot oder Zwang zur Arbeit, kein Zugang zum gemeinsamen Konto, Beschlagnahme des Lohns usw.).
Die Ausübung körperlicher Gewalt wird eher Männern, die Ausübung psychischer Gewalt eher Frauen zugeordnet. Alice Schwarzer dazu: „Sind Frauen die besseren Menschen? Nicht unbedingt. Sie sind nur ohnmächtig, und deshalb nimmt ihre Gewalt über andere meist psychologische Formen an.“[3][4] „Den Frauen wurde der Part von Menschlichkeit und Mitgefühl zugewiesen, Macht und Gewalt waren lange tabu für sie. (Darum wurden sie auch zu Spezialistinnen der verdeckten, psychischen Gewalt.)“[5]