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 Keine Strafe für Kindesmisshandlung

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Julia
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BeitragThema: Keine Strafe für Kindesmisshandlung   Keine Strafe für Kindesmisshandlung EmptyDi Dez 14, 2010 11:08 pm

Am Ende war die Justiz vollkommen machtlos. Obwohl feststeht, dass ein kleiner Junge am 2. Juli 2009 massiv geschlagen worden war und die Mutter den Vater des Kindes nach einer dramatischen Szene und nächtlicher Flucht sofort wegen Kindesmisshandlung angezeigt hatte, blieb der Jugendrichterin am Freitag keine andere Wahl, als den Mann freizusprechen: Die mittlerweile wieder hochschwangere Mutter verweigerte die Aussage gegen ihren Mann, und damit fehlte der nötige Beweis.
Der 37-jährige Vater des Kindes ist bei der Justiz kein Unbekannter: Mehrfach wurde er bereits wegen Körperverletzung verurteilt, und immer wieder spielte der Alkohol eine entscheidende Rolle. Auch in der Tatnacht, wie er nun selbst zugab.

Und dann erzählt er folgende Geschichte: Er habe am fraglichen Abend seinen Geburtstag mit viel Alkohol gefeiert, habe dann ins Bett gehen wollen, "und dann lag da das Kind in meinem Bett". Er habe zu seiner Frau gesagt, das Kind solle da weg, das sei sein Bett. Aber sie habe gesagt, das Kind bleibe, wo es sei.

Er sei total wütend geworden, er habe das Bett schließlich bezahlt. Deshalb habe er den Vorschlaghammer rausgeholt und den Fernseher, den sie gekauft habe, zertrümmert. Das Kind habe auf dem Sofa gesessen und geweint, er habe es nehmen und ins Kinderbett bringen wollen, aber seine Frau habe gesagt, er fasse das Kind nicht an und habe die Polizei gerufen. Er habe auf dem Sofa gesessen, und plötzlich habe sie ihm mit einem Messer in den Rücken gestochen und sei abgehauen.

Dann sei die Polizei gekommen, und er sei ins Krankenhaus gebracht worden. Woher der Junge seine Kopfverletzungen gehabt habe, wisse er nicht. Er habe den damals 15 Monate alten Jungen nicht geschlagen.

Die Richterin versteht diese Geschichte überhaupt nicht, vor allem nicht, warum die Mutter auf ihn einstach und flüchtete, wenn er doch nichts gemacht hatte. Tatsächlich wurde die 35-Jährige im Januar wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Kind war den Eltern damals sofort weggenommen und ins Heim gebracht worden. Nach sechs Monaten erhielten sie es zurück, da sie laut Bericht des Jugendamtes "sehr engagiert und zuverlässig an den gemeinsamen Zielen der Jugendhilfe mitwirkten". Sie machen immer noch eine Therapie und trinken keinen Alkohol mehr.

Die vom Jugendamt eingesetzte Anwältin des Kindes appellierte an den Angeklagten, sich seiner Verantwortung zu stellen, und die Richterin wandte sich nach dem Freispruch an die Eltern und sagte: "Ich hoffe, dass sie es diesmal schaffen, dass Ihr zweites Kind gesund geboren wird, und dass beide Kinder gesund bleiben."
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