Hilfe und Schutz
Soforthilfe
Die Polizeidienststellen verfügen über speziell geschulte Einsatzkräfte gegen häusliche Gewalt. Sie können von Betroffenen über die Einsatzzentrale direkt telefonisch angefordert werden, aber auch von Dritten, die Gewalttaten beobachten:
Deutschland 110
Österreich 133
Schweiz 117
Mögliche Sofortmaßnahmen sind:
Täter/innen werden aus der Wohnung verwiesen
Täter/innen werden vorübergehend in Gewahrsam genommen
Täter/innen werden mit einem Kontaktverbot belegt
Siehe auch Information der Polizeiberatungsstelle
Gerichtliche Hilfen
Mit dem 2002 in Deutschland eingeführten Gewaltschutzgesetz wurde den Opfern umfangreicher Schutz ermöglicht. Das Familiengericht entscheidet, wie eine weitere Eskalation möglichst gestoppt werden kann. Dazu kann dem Täter das Betreten der gemeinsamen Wohnung verboten werden. Auch kann jede Annäherung an das Opfer sowie die Kontaktaufnahme per Telefon, Brief, E-Mail verboten werden. Es kann auch angeordnet werden, dass der Täter - unabhängig von den Besitzverhältnissen - die Wohnung bis zu einem halben Jahr (plus Erweiterung um ein weiteres halbes Jahr) ganz dem Opfer zu überlassen hat.
Tätertherapie
Ohne tiefgreifende Änderung des Täters hilft auch eine gerichtliche Trennung nur vorübergehend. Täter nutzen eine solche Trennungszeit manchmal für eine Tätertherapie. Entsprechende Gruppen werden in vielen Städten angeboten [19]. In Einzelgesprächen oder in Gruppen mit anderen Tätern lernen Männer die Dynamik von Gewalt zu verstehen, aus dieser auszusteigen, Verantwortung zu übernehmen und Vertrauen zu schaffen.[20]
Betreuung der Opfer
Aufgrund der Kürzungen im sozialen Bereich und im Gesundheitssektor in den letzten Jahren gerät der Opferschutz in Deutschland immer mehr unter Druck. Z.B. arbeiten die meisten Ärzte in der Opferstelle am Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) ehrenamtlich - dabei ist diese Opferstelle die einzige für die Millionenstadt Hamburg. Spenden werden hauptsächlich für Sachmittel verwendet. Eine Abrechnung über die Krankenkassen lehnen sowohl die Kassenärztliche Vereinigung als auch die Krankenkassen ab.