Gewalt in den eigenen vier Wänden ist kein Einzelfall , geschieht häufiger als sie annehmen und kommt in allen sozialen Schichten vor .
Sie werden in ihrer Ehe oder Partnerschaft bedroht oder geschlagen ?
Sie wollen deshalb nicht mehr gemeinsam unter einem Dach leben?
Sie sehen nicht ein , dass sie ihr Zuhause verlieren?
Dann können sie dafür sorgen, dass ihr Partner die Wohnung verlassen muss!
Diese Möglichkeit sich zu schützen , bietet Ihnen seit dem 01.012002 das Gewaltschutzgesetz . Die Polizei wird gewaltätige Partner der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot für zunächst 10 Tage aussprechen . Der/Die Betroffene kann sich an eine Rechtsanwältin/Anwalt oder an das zuständige Amtsgericht wenden , um
- ein längerfristiges Rückkehrverbot des gewalttätigen Partners zu erreichen ,
-ein Kontakt -bzw . Näherungsverbot gegen den Gewalttäter aussprechen zu lassen
- ein eventuell gemeinsames Sorgerecht ändern zu lassen .